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Ich und die SPD

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von Thomas Köcher

Über dieses Blog

Meine Ansichten zu aktuellen Entwicklungen in der SPD und Reformvorschläge.
Für mich ist die SPD die Partei, die am ehesten Wirtschaftspolitk mit Sozialstaat verbinden kann.

Foto: Thomas Köcher
von Thomas Köcher | 08.10.2008 | 00:47 Uhr

Die Bundeswehr im Innern? Was soll der Mist? Genossen! Bleibt standhaft!

Die Bundeswehr soll auch im Innern eingesetzt werden? Nein sage ich dazu. Es gibt schon die Amtshilfe, man benötigt keine weiteren Rechte für die Bundeswehr. Zudem müsse man dann noch viel mehr verstärkt damit rechnen, dass hier rechte überschritten werden. Bei den G7 Demonstrationen in Rostock wurden Tornados eingesetzt, ein rechtsstaatlich unglaublicher vorgang, wonach der Verteidigungsminister seinen Hut hätte nehmen sollen. Weshalb sollte man dann bei einer Grundgesetzänderung nicht auch die BW bei großen Demos eingesetzt werden? Wir brauchen die Bundeswehr im Inneren nicht, denn es gibt die Amtshilfe und zum Anderen reichen die polizeilichen Kräfte aus bzw. müssen die Bundesländer für eine einsatzfähige und gut gerüstete und gut ausgebildete Polizeikräfte sorgen. Mit der BW im Inneren geht man eindeutig zu weit und man vergrault damit Wählerstimmen. So verliert die SPD Wähler an FDP, Grüne und LiPa. Wer Law & Order will wählt eh CDU. Deshalb rufe ich alle SPD Bundestagsabgeordnete und SPD Landesminister auf, einem solchen Gesetzesvorhaben die Zustimmung zu verweigern. Stimmt die SPD diesem Vorhaben zu, verlieren wir wieder mehr Wählerstimmen und Vertrauen der SPD nahen oder näheren Bevölkerung. Sicherlich soll man dem Volke auch nicht nur nach dem Munde reden, aber eine Bundeswehr im Inneren finde ich auch inhaltlich falsch und unnötig.

Kommentare (8)

Foto: D. Schmid
von D. Schmid | 08.10.2008 | 02:00 Uhr

volle Zustimmung!

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von Michael Mehler | 08.10.2008 | 06:44 Uhr

Da kann ich dir nur voll und ganz zustimmen.

Foto: Günter Heemann
von Günter Heemann | 08.10.2008 | 11:39 Uhr

Im Forum Außen- und Sicherheitspolitik habe ich bereits einen Beitrag geschrieben, den ich hier bekräftige (s. www.meinespd.net/foren/thema/35837).
Worin besteht der Unterschied eines Raubüberfalls mit Geiselnahme und Entführung auf eine Bank, eine Eisenbahn, ein Flugzeug oder ein Schiff? Bei Bank, Eisenbahn und Flugzeug wird die zuständige Polizei eingesetzt, bei einem deutschen Schiff soll die Deutsche Marine eingesetzt werden!
Im nationalen Territorium ist und bleibt das für die innere Sicherheit zuständige Organ für die präventive und repressive Kriminalitätsbekämpfung zuständig, es sei denn, es handelt sich um eine Militärdiktatur, einen im Krieg befindlichen Staat oder ein Unrechtsregime.
Ein unter deutscher Flagge fahrendes Schiff unterfällt grundsätzlich auf hoher See, also außerhalb eines Hoheitsgebietes (in Europa ab 12 Seemeilen), dem deutschen Recht.
Warum also will die Deutsche Marine gegen Kriminelle, nichts anderes sind Piraten und sollten also auch so behandelt werden, am Horn von Afrika oder in anderen internationalen Seegebieten vorgehen? Soll hier vielleicht durch die internationale Hintertür der Einsatz des Militärs auch im Inneren unseres Landes vorbereitet werden? Was ist eigentlich mit den auf europäischer Ebene gebildeten Polizeieinsatzkräften? Sind die nur an Land und in der Luft einsatzfähig und nicht auf dem Wasser?
Unabhängig von der Tatsache, dass die Anrainerstaaten für die von und vor ihren Küsten raubenden und mordenden Piraten (Kriminellen) verantwortlich und zuständig sind, ist vor allem die Frage zu klären, warum gibt es Piraterie gerade in diesen Seegebieten. Das ist eine außen- und sicherheits- sowie entwicklungspolitische Aufgabe der Bundesregierung, keine militärpolitische. Da Schiffe unterschiedlicher Nationen und Flaggen betroffen sind, sind neben den Anrainerstaaten alle betroffenen Flaggenstaaten zum Schutz ihrer Schiffe und zur gemeinsamen Problemlösung aufgerufen. Hier ist eine europäische Lösung z.B. durch den Einsatz einer europäischen Polizeieinheit zur Begleitung und Sicherung der Schiffe in den gefährdeten Seegebieten, wie im Bahn- und Luftverkehr, erforderlich. Das Militär könnte unter Einsatzleitung der Polizei materiell und informationell sowie technisch und logistisch unterstützen, aber nicht mehr.
Der Einsatz gegen Kriminelle wird im Nordatlantik und in der Nord- und Ostsee durch die Anrainerstaaten mit ihren funktionierenden Rechtsystemen und Polizeien auf See und vor allem in den Häfen erfolgreich praktiziert.
Darum ist eine klare Aufgabentrennung von innerer und äußerer Sicherheit beizubehalten, damit keine Militarisierung der Gesellschaft erfolgt und nicht die Freiheit für die Sicherheit geopfert wird. Für eine bürgerorientierte Aufgabenerfüllung im Rahmen der inneren Sicherheit ist eine solche Trennung zwingend erforderlich und auch verfassungsrechtlich geboten. Mit der klaren Aufgabentrennung wird den unterschiedlichen Zielen, der unterschiedlichen Motivation der Berufsbewerber, dem jeweiligen Anforderungsprofil, der Aus- und Fortbildung, der Ausrüstung, den Führungsstrukturen und dem beruflichen Selbstverständnis eines Soldaten und Polizeibeamten Rechnung getragen. Eine Militarisierung der inneren Sicherheit und somit der Polizei wird verhindert.
Davon unabhängig sind der Informationsaustausch und die gegenseitige Unterstützung im Bereich der Forschung und Entwicklung, der technischen Ausstattung und des Erfahrungsaustausches über Einsätze zwischen Kräften der äußeren und inneren Sicherheit. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch ökonomisch geboten.
Das Parteiprogramm der SPD formuliert entsprechend: „Der Rechtsstaat hat für Sicherheit zu sorgen. In Deutschland wird sie bedroht durch Kriminalität, auch organisierte und international vernetzte, durch Extremisten und Terroristen. Wir bekämpfen sie mit den Mitteln des Rechtsstaats. Unmittelbar verantwortlich dafür sind Polizei und Justiz. Den Einsatz der Bundeswehr im Inneren lehnen wir ab.“
In Erinnerung an die Kaiserzeit und den Nationalsozialismus sowie den Sozialismus kommunistischer Prägung sollten wir den Anfängen wehren, denn wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren.
Zum Thema Vermischung äußerer und innerer Sicherheit
s. auch www.abgeordnetenwatch.de/sebastian_edathy-650-581

Foto: Thomas Köcher
von Thomas Köcher | 08.10.2008 | 17:47 Uhr

Hier mal 2 nette und informative Artikel auf dem Internetprotal tagesschau.de:

http://www.tagesschau.de/inlan … tz102.html

http://www.tagesschau.de/inlan … 22678.html

Gravatar von Peter Weigelt
von Peter Weigelt | 09.10.2008 | 07:26 Uhr

Ich habe gestern gehört, dass dieses Gesetz bzw. dieses Unrecht dank der FDP und einiger CDU Länder nicht durch den Bundesrat kommt.

Jetzt ist es doch tatsächlich so weit, dass man die FDP und die CDU benötigt um Herrn Scheuble zu stoppen, weil die SPD aber auch alles mitmacht?

unfaßbar - wie lange wollen wir die Berliner Sondertruppe noch agieren lassen?

Die Beiträge hier sind  keine Beruhigung auch wenn sie allesamt zu unterstützen sind.

Foto: Thomas Köcher
von Thomas Köcher | 09.10.2008 | 19:51 Uhr

Herr Weigelt:
Ich kasnn Ihnen da nur zustimmen, allerdings gibt es auch SPD Länder, die dem nicht zustimmen werden, z.B. Berlin und Bremen fallen mir da ein.
Aber im Großen und Ganzen gebe ich Ihnen da Recht.

Foto: Thomas Köcher
von Thomas Köcher | 11.10.2008 | 17:08 Uhr

Der Landesverband Berlin lehnt den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ab, ein derartiger Antrag wurde heute auf dem Landesparteitag der SPD mit überwältigender Mehrheit angenommen. Die SPD Berlin spricht sich ganz klar gegen eine solche Grundgesetzänderung aus.
Bravo! :-)

Foto: Günter Heemann
von Günter Heemann | 12.10.2008 | 18:15 Uhr

Was haben die extremen Ausnahmescenarien der Kaperung mit Geiselnahme und Entführung eines Schiffes, Flugzeugs, einer Eisenbahn, eines privaten oder militärischen gepanzerten PKW, LKW, Kettenfahrzeugs, Baufahrzeugs oder Einsatzfahrzeugs durch Kriminelle gemeinsam? Die materiellen (Fahrzeuge, Waffen, Technik, Elektronik etc.) und/oder personellen Mittel der rechtlich und sachlich zuständigen sowie fachlich qualifizierten Polizeibehörde/Innenministerium können im extremen Einzelfall nicht ausreichen! Andere, rechtlich unzuständige und nur für diesen extremen Einzelfall materiell und/oder personell augerüstete oder ausgestattete nationale oder ausländische Behörden, Organisationen, Militärs oder Privatunternehmen  wären in der Lage, das Gewaltmonopol des Staates gegen die Kriminellen durchzusetzen. Ist es dann sinnvoll, für den nicht genau zu definierenden Extremfall diese rechtlich und fachlich unzuständigen Behörden, Organistionen, Militärs oder Privatunternehmen (Bewachungs-, Schutz-, Sicherungsunternehmen etc.) durch eine Verfassungsänderung zu legitimieren? Oder ist es nicht sinnvoller, wirtschaftlicher und praxisgerechter, die bereits rechtlich und fachlich zuständige Polizeibehörde/Innenministerium zu ermächtigen, sich der materiellen und personellen Mittel zu bedienen, die in diesem Extremfall von einer anderen Organisation (nationale, europäische Behörde, Militär etc.) zur Verfügung gestellt werden können?  Die Gefahrenabwehr in Extremsituationen der Geiselnahme ist zum Beispiel in den Polizeigesetzen durch die Anwendung von Schusswaffen gegen Personen verfassungskonform und praxisgerecht geregelt. Danach ist ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird zulässig, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrtheit ist.
Eine Regelung der materiellen und personellen Unterstützung unter Leitung der zuständigen Polizeibehörde/Innenministerium ließe sich auch in den Polizeigesetzen der Länder und des Bundes treffen. Sollte dafür eine Verfassungsänderung erforderlich sein, würde diese aus sachlichen und wirtschaftlichen sowie rechtlichen Gründen kaum auf Widerstand stoßen. Sie würde für die rechtlich zuständige Polizeibehörde/Innenministerium auch alle Eventualitäten abdecken. Eine durch Bundes- und Landesrechnungshöfe immer wieder gerügte unnütze Ausgabe von Mitteln (Aufrüsten für alle denkbaren Extremfälle) würde vermieden.
Mit einer Verfassungsänderung zum Einsatz des Militärs im Inneren (auf Schiffen unter deutscher Flagge in internationalen Gewässern) können nicht alle denkbaren Fälle geregelt werden, zumal es auch möglich ist, dass andere nationale, ausländische Organisationen oder Private besser geeignet wären, das Problem unter Leitung der zuständigen Polizeibehörde/Innenministerium zu lösen. Vielmehr entstände dadurch eine bewusste Vermischung von äußerer und innerer Sicherheit, die im Ergebnis die Freiheit gefährdet und die innere Sicherheit militarisiert.
Diese Alternative schlage ich, nach einer entsprechenden Diskussion bis zum 18.10.08, für eine Resolution an den Parteivorstand vor. Gern nehme ich Anregungen, Hinweise und Formulierungsvorschläge dafür entgegen. Am 19.10.08 sollten wir dann einen abgestimmten Vorschlag dem Parteivorstand übermitteln.