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Gedankenmüll

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von Heiko Adams

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Gedanken eines coburger Sozis der weiß, was er will und was nicht

Foto: Heiko Adams
von Heiko Adams | 05.12.2008 | 10:29 Uhr

Deutsch in die Verfassung: Richtig so!

Die Diskussion darüber, ob die deutsche Sprache in der Verfassung verankert werden soll oder nicht, erschließt sich mir nicht wirklich.

Was ist falsch daran, in unsere Verfassung zu schreiben, das in Deutschland die Amtssprache Deutsch ist? Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Amtssprache#Deutschland wird dieses Elementare Detail bisland in unzähligen Verordnungen und Gesetzen geregelt. Ordnungspolitisch in meinen Augen absoluter Blödsinn. Sowas gehört - wie in vielen anderen Ländern auch üblich - in die Verfassung!

Besonders putzig finde ich ja die Argumente, das die Verankerung der Amtssprache Deutsch in der Verfassung wäre Ausländerfeindlich und ein Integrationshinderniss. Ja nee, is klar und meine Oma ist die Frau vom Nikolaus!

Ein solches Vorhaben ist für mich weder ausländerfeinlich noch ein Integrationshindernis, sondern erlaubter Patriotismus.

Wer dauerhaft in Deutschland leben will und nicht bereit ist, die deutsche Sprache zu erlernen, der soll doch bitte da bleiben, wo er herkommt. Mit einer ähnlichen Verweigerungshaltung würde man wohl in Frankreich oder Amerika keinen Blumentopf gewinnen. Warum sollten wir uns da anders verhalten??

Kommentare (8)

Foto: Otla Pinnow
von Otla Pinnow | 05.12.2008 | 10:35 Uhr

>>Wer dauerhaft in Deutschland leben will und nicht bereit ist, die deutsche Sprache zu erlernen, der soll doch bitte da bleiben, wo er herkommt.>>
Gilt das auch für japanische oder amerikanische Manager?
Die Wirtschaftsdezernenten in den Kommunen sind allgemein der Auffassung, nein.
Oder soll das heißen, dass nunmehr fremdsprachige Pflichtlektüre an den Universitäten untersagt werden soll?

Foto: Jochen Weeber
von Jochen Weeber | 05.12.2008 | 10:43 Uhr

Weil es quatsch ist, dass GG zu ändern und sich eine 3/4 Mehrheit zu suchen für eine Sache die absolut egal ist - da sowieso in der praxis dies gemacht wird. Die Zeit könnte sich die Union für sinnvoller Sachen verschwenden als sich darüber Gedanken zu machen.

Foto: Heiko Adams
von Heiko Adams | 05.12.2008 | 11:05 Uhr

@Otla: Wenn ein ausländischer Manager mehrere Jahre in Deutschland verbringt, dann würde ich schon erwarten, das er nach einger gewissen Zeit wenigstens in der Lage ist, rudimentär deutsch zu sprechen. Ich würde nicht erwarten, das er perfektes Deutsch sprechen kann.

Von deutschen Managern, die ins Ausland gehen, wird ja auch erwartet, das sie die Sprache des Landes, in dem sie arbeiten, beherrschen.

Eine solche Erweiterung des Grundgesetzes würde für mich nur den aktuellen Status Quo zementieren: In Deutschland wird primär Deutsch gesprochen. Kein Türkisch, Arabisch oder sonst was.

Das man im beruflichen Umfeld heute nur noch sehr schwer um das Englische herumkommt, ist mir sehr wohl bewusst. Aber das ist ein anderes Thema.

Foto: Jochen Weeber
von Jochen Weeber | 05.12.2008 | 11:29 Uhr

Was ändert es wenn Deutsch als Amtsprache im Grundgesetz geschrieben wird. Werden dann mehr Menschen deutsch sprechen. Wohl kaum.

Amtsprache ist Deutsch schon jetzt. Es ist absolut egal. Wenn deutsch Amtssprache ist und im GG verankert ist, brauch ich trotzdem nicht Deutsch lernen. Genauso wenn ich in Frankreich lebe und kein französisch lerne.

Foto: Heiko Adams
von Heiko Adams | 05.12.2008 | 12:02 Uhr

@Jochen: Lies doch bitte nochmal meinen Beitrag in Ruhe durch. Dann sollte sich Deine Frage erürbrigen.

Foto: Christoph Brodhun
von Christoph Brodhun | 05.12.2008 | 12:59 Uhr

Ich halte den Vorschlag des CDU-Parteitages für sinnvoll und gut. Zwar beschreibt diese Forderung eine eigentlich als selbstverständlich anzunehmende Gegebenheit, dennoch finde ich ein Bekenntnis zur deutschen Sprache ganz legitim.

Gerade in Zeiten, in denen die deutsche Sprache tendenziell leider international eher an Bedeutung verliert, wäre dies ein Signal, dass man von Staatsseite sich ganz klar zu unserer Sprache bekennt.

Die deutsche Sprache ist eine Schöne und Bedeutsame. Ihr einen verfassungsmäßigen Status in Sinne eines Art. 22, III GG zuzugestehen, fände ich vollkommen legitim und ich wüsste nicht, was daran erntshaft zu kritisieren sein könnte, abgesehen von der Tatsache, dass es tagespolitisch vielleicht dringlichere Angelegenheit zu regeln gilt.

Dennoch: Wir können ruhig zu unserer Sprache stehen, der Sprache Goethes und Schillers. Vielelicht auch mal etwas mutiger sein und ein stärkeres Gewicht unserer Sprache in der EU einfordern. Immerhin ist Deutsch die von den meisten Europäern muttersprachlich gesprochene Sprache.

Schade, dass die SPD da nciht mutiger ist. So wird wohl leider nur eine Minderheit innerhalb der SPD diesen Vorschlag begrüßen.

Foto: Ambros Dotzer
von Ambros Dotzer | 06.12.2008 | 15:37 Uhr

Hallo, wo leben wir denn? Deutsch ins Grundgesetz - ich wünschte mir vor allem besseres Wetter. Das Problem ist doch, dass viele Grundschüler in Deutschland kein Deutsch oder nur unzureichend Deutsch sprechen. Also muss man in dieser Hinsicht etwas tun und nicht nur Parolen vor sich her tragen. Gleichzeitig gilt es, den Einwanderern Respekt und Achtung vor ihrer Kultur, ihrer Religion  und ihren Traditionen zu erweisen.
Wir reden von kleinen Kindern, die in Deutschland wegen unzureichender Sprachkenntnisse keine Chance haben auf Bildung und Fortkommen. Was spricht denn, bitte schön, z.B. gegen Türkisch als Wahlfach oder auch als erste Femdsprache in den Schulen? Ihr Kleinbürger, werft eure Angst vor Überfremdung endlich über Bord und stellt euch der sozialen Realität in Deutschland!

Foto: Otla Pinnow
von Otla Pinnow | 27.12.2008 | 20:22 Uhr

"Was ist falsch daran, in unsere Verfassung zu schreiben, das in Deutschland die Amtssprache Deutsch ist? "

Na, denn überlege mal, wie dies zu GG Art. 1 Abs. 3 passen soll:

"Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

Es würden also Legislative, Exekutive und Judikative dazu verpflichtet, Deutsch zu sprechen.
Äh - ist das nötig, wenn die Amtssprache ohnehin Deutsch ist?

Äh - was soll den bewirkt werden, was man tatsächlich so nicht bewirken kann?

Merke: das Grundgesetz verpflichtet den Staat, nicht die Bürger (was Dir als Jurastudent eigentlich bekannt sein sollte).

Anders wäre die Sache, würde man ins Grundgesetz schreiben, die Sprache Deutschlands ist Deutsch. Denn damit würde die deutsche Sprache zu einem von der Verfassung geschützen Rechtsgut, die zu schützen folglich der Staat verpflichtet ist. Mit welchen Konsequenzen, bitte schön?

Der Hinweis auf andere Staaten zieht nicht, da andere Staaten eine anders aufgebaute Verfassung haben.