Achtung! Könnte Nüsse enthalten.

Über dieses Blog
Es geht oft um Freiheit.
Manchmal geht es um Gerechtigkeit.
Solidarität kommt auch vor.
Vor allem aber geht es um den Unterschied zwischen Freisinn und Sinnfreiheit, meine Hoffnungen und Ziele für Deutschland und die SPD.
Wir wählen die Freiheit ?!
Folgende Reaktionen sind mir nicht unbekannt:
"Ach, Kündigungsschutz lockern ja ?"
"Der Markt wird alles richten, ja ?"
Das ist der Kern des Problems und geht völlig an der Sache vorbei.
Wenn von Liberalen die Rede ist, geht es sofort um Wirtschaft. Freie Marktwirtschaft, Raubtierkapitalismus, Unternehmensfreiheit, weniger Steuern (für Unternehmen), Deregulierung.
Schuld daran ist die FDP. Ihr wisst schon:
Das war früher mal eine Partei, jetzt ist es eine Lobby-Organisation für die Wirtschaft.
Mir aber geht es um persönliche Freiheit. Meinungsfreiheit. Pressefreiheit. Religionsfreiheit. Privatsphäre.
"Haben wir alles, steht doch im Grundgesetz!"
Stimmt, steht im Grundgesetz. Aber Papier ist geduldig und wie sieht die Wirklichkeit aus ? Und wie steht es mit den Einschränkungen, die per Bundesgesetz gemacht wurden ?
Und immer weiter gemacht werden ?
Hier ein paar Themen(gebiete), auf die ich u.a. in späteren Einträgen eingehen möchte:
- "Anti-Terror-Gesetze"
- Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner
- "Killerspiel"-Debatte
- Einfluss der Religionsgemeinschaften auf die Medien
- Legalisierung von Hanf
Diese Themen sind selten aktuell (abgesehen von ihrer Einführung) und werden schnell abgehandelt, da über die Wirtschaft und Arbeitsplätze gesprochen werden muss.
Wichtige Themen, sicher, aber nur über die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Medien zu sprechen, wenn jemand um sich schießt und die Forderung "Gebt das Hanf frei" auf einen Blödelsong zu reduzieren kann und darf nicht Realität in einer freiheitlichen Demokratie bleiben.
Es sind unbequeme Themen, um Teil sind unschöne Themen dabei, und viele Themen betreffen uns nur vereinzelt or beschränken uns so wenig, dass wir uns nicht dagegen wehren, weil uns der Aufwand zu groß und der Nutzen zu gering erscheint.
Ich lebe bisher gut, auch wenn Hanf verboten ist. Ich muss keine verbotenen Spiele spielen.
Es würde mich aber auch nicht einschränken, wenn man Profifussball verbietet oder die Tour de France.
Viele Sachen brauche ich nicht. Viele Sachen will ich nicht tun.
Aber ich will sie tun können.
Kommentare (9)
Hallo Sascha,
schön dass Du Dich als Liberaler Dich auf in die SPD-Kommunity verlaufen hast ;-).
Ich frage mich allerdings, was Du genau unter "liberal" verstehst. Nur eine Freigabe all der Dinge, die Du aufgezählt hast und das Thema Stärkung Datenschutz statt derzeitiger Lockerung?
Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität sind auch nach den 2007 neu erarbeiteten Grundsatzprogrammen von SPD und auch das von der CDU die drei Grundwerte der Politik, Achtung: Freiheit steht als erstes.
Kein Sozialdemokrat, der während der parteiinternen Programmdiskussion oder sonst sich ernsthafte Gedanken über die Grundwerte gemacht hat, würde Dir wie von Dir beschrieben mit dem verweis auf das Grundgesetz antworten. Im Gegenteil, ich denke vielen Sozialdemokraten ist sehr wohl bewußt, dass viele Freiheiten, sogar die im Grundgesetz garantierten durch viele Dinge bedroht sind.
Aber wir sind auch der Meinung, dass alle drei Grundwerte in einem Spannungsverhältnis stehen und keines dabei untergehen darf. (Verweis hierzu auf das Grundwertekapitel im Hamburger Grundsatzprogramm!)
"Wie hälst Du es mit dem Thema Freiheit in der Wirtschaftspolitik" kannst Du nicht ausklammern, wenn Du Dich Liberaler nennst. Denn eben genau dort sind die größten Konfliktpunkte zwischen den drei Werten in unserer realen Alltagswelt.
Wenn Dein Liberalismus sich "nur" darum dreht, dass Du dagegen bist dass der Datenschutz, Pressefreiheit , Religonsfreiheit und Schutz der Privatsphäre langsam in diesem Staat dem irrigen Gefühl einer "Wir tun was gegen Terrorismus" geopfert wird, dann wirst Du in der SPD.Mitgliedschaft wahrscheinlich mehr "Liberale" finden als in der jetzigen FDP. (Übrigens auch bei den Grünen).
Ich habe mir noch kurz vor Schluß einen neuen Personalausweis OHNE Fingerabdruck ausstellen lassen, damit ich diesem Unsinn so lange wie möglich entgehen kann. Da fühlt man sich ja wie ein Verbrecher. Dieses sujektive Gefühl kann mir keiner wegdiskutieren, es ist Fakt.
Auch versuche ich Reisen in die USA so lange wie irgend möglich zu vermeiden, weil ich nicht durchleuchtet werden möchte. Wenn's geht würde ich sogar über Kanada oder Mexiko einreisen, wenn mir das diesen Unsinn erspart.
Und was die Hanffreigabe angeht , da wirst Du wohl bei den Grünen die größte Zustimmung finden. meine Meinung zum Thema Hanf hängt davon ab, ob Hanf eine Einstiegsdroge insbesonder für Jugendliche ist oder nicht und wie sein Gefahrenpotential im Vergleich zu legalen Drogen wie Tabak und Alkohl liegt - noch NEUTRALER wissenschaftlicher Bewertung. Nach dem was ich bisher gelesen habe, bin ich eher dagegen. Vor allem missfällt mir die Freigabe einer weiteren, in unserer Gesellschaft noch nicht etablierten Droge. Aber diese Debatte hat eben genauso viel mit Jugendschaft wie mit persönlicher Freiheit zu tun.
Apropos - Hanf wird ja meist auch geraucht - mir STINKT es, dass in NRW die EInführung der Rauchfreiheit in den Gaststätten jetzt erst zum Juli kommt. Ich fühle mich durch all die extrem selten rücksichtvollen Raucher nämlich massiv in meiner Freiheit eingeschränkt. Denn sehr viel soziales und politisches Leben findet leider in Gaststätten statt (mangels anderer Räumlichkeiten) , die derzeit ALLE verqualmt sind. Menschen mit Asthma und anderen kronischen Atemserkrankungen sind derzeit vollständig aus diesem Leben ausgegrenzt, was ohne Raucher nicht so wäre. Raucherzonen in Kneipen sind da reine Eulenspiegelei, die Kleidung stinkt trotzdem schon nach 5 Minuten bestialisch. Wenn das keine massive Einschränkung von persönlichen Freiheitsrechten ist, dann weiß ich es auch nicht.
Ich halte es mit der Freiheit wie Mathias Claudius schon gesagt hat: Die Freiheit des Einzeln endet dort, wo die Freiheit des anderen anfängt. Und dass heißt für mich auch, die Freiheit des Rauchers, überall zu qualmen hört da auf, wo er seine Mitmenschen schädigt (Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit - auch für gesunde Menschen ist Passivraucher bekanntlich schädlich, dass gilt vermutlich auch für Hanf): wenn Raucher ihre Freiheit zu rauchen verantwortungsbewußt nutzen würden, bräuchten wir keine Gesetze. Und deshlab müssen die Schwächern - meiner Meinung nach definitv die Nichtraucher - mit einem Gesetz geschützt werden.
Und schupp sind wie im Grunde bei der selben Thematik wie auch in der Wirtschaftspolitik - wie viel muss der Staat die Schwachen schützen, damit sie eine Chance auf Nutzung ihrer Freiheit haben.
Also - wie hältst Du es mit der Freiheit? Liberal heißt Freiheit geht vor den anderen Werten.
Ich bin kein liberaler Liberaler, ich bin liberaler Sozialdemokrat (sonst wäre ich kaum "hier").
Und natürlich gibt es viele Berührungspunkte mit Wirtschaftsthemen, aber ich sehe kein Problem, den Kern dieser Themen losgelöst von anderen Gesellschaftlichen Themen zu sehen.
Die Union schafft problemlos den Spagat zwischen neoliberaler Wirtschafts- und konservativer Innenpolitik.
Was die Terrorgesetzgebung angeht, zweifele ich immer wieder.
Der Genosse Schily hat schon einige Artikel im Katalog gehabt, die unangenehm waren. Und Schäuble scheint bisher auch auf wenig echten Widerstand zu stoßen. Hin und wieder noch bei Brigitte Zypries, aber selbst das scheint ihn kaum zu bremsen.
Sind wir so sehr Juniorpartner der Koalition oder fehlt der Wille in der Partei ?
Wie lange ist Hanf verboten ? 70 Jahre ? 60 ? Und es gibt keine brauchbare wissenschaftliche Untersuchung ?
Außerdem würde es seinen Status als Einstiegsdroge vermutlich zügig verlieren, wenn es nicht von Dealern verkauft würde, sondern in Geschäften.
Und wer seine Gesundheit schädigen will: Bitte.
Wir verbieten keinen Extremsport, legale Drogen hast Du schon genannt;, Deutschland isst ungesund;
wer sich nicht vom Sozialnetz abhängig macht und "funktioniert" soll in sich reinstopfen, was er möchte.
Nichtraucherschutz ? Sicher, aber mit Sinn und Verstand.
Statt der pauschalen Regelungen hätte es auch eine Kombination mit den Schanklizenzen getan: Solange es genug Nichtraucherlokale gibt, wird eine etwas teurere Raucherlokallizenz angeboten. Das können die Gemeinden selber machen, die achten dann schön auf die Verteilung und Geld kommt auch noch in die Kasse.
Sehr geehrter Herr Voß!
Was jetzt kommt ist keinesfalls ohne Sinn, aber ohne persönliche Freiheit!
Ich wünsche mir wieder frei und unbeschädigt zu sein, wie vor der Pflicht zur Wahrnehmung strafrechtsbezogener hoheitsrechtlicher Aufgaben für den Staat.
Wer realisiert die Aufgabenstellungen dieser Gesetzgebung?
Welche Rechtsnormen rechtfertigten nachstehende Verhältnisse?
Wie ist es eigentlich ohne weiteres möglich, dass eine privatrechtlich
s a i s o n a l e Aushilfskraft einer Bundes(Verfolgungs)behörde gegen seine eigenen zwangsläufig zukünftigen potenziellen Arbeitgeber als Prüfungsleiter strafrechtlich ermitteln muss, ohne das für diese hoheitsrechtlichen Dienste und polizeivollzugsdienstlich gleichen Maßnahmen seine persönliche Einwilligung zu diesen Leistungen vorliegt?
Warum werden hier durch politische Ziele der strafrechtlichen Verfolgung von Arbeitgebern verbürgte Rechte eines Aushilfsangestellten mit der Folge verletzt, die nachweislich seine Chancengleichheit beruflicher Betätigung am Arbeitsmarkt gegenüber anderen Bewerbern massiv benachteiligen?
- - Zitat aus einer Bewerbungsabsage: “... teilen wir Ihnen mit, daß wir Ihre betriebsprüferischen Qualitäten zur ordnungs- und strafrechtlich präventiven Belehrung und Kontrolle nicht in Anspruch nehmen möchten”
Muss nach unserer Grundordnung nicht ausgeschlossen sein, dass mit solchen behördlich aufoktroyierten staatlichen Daueraufgaben persönliches und berufliches Fortkommen dauerhaft ruiniert wird?
Aus welchem Grunde besteht eine Pflicht diese Aufgaben im Arbeits- bzw. Bewerbungszeugnis zu offenbaren, die ja als Bewerbungsunterlagen dienen sollen?
Warum dürfen für betreffende Ermittlungspersonen hier keine subjektiven, personenbezogenen Rechte geschützt und staatliche Fürsorge geleistet werden?
Warum werden dieser Zustand und die zynischen Vorgehensweisen eines Verwaltungsleiters und ehemaligen DDR-Blockpartei- Kreisvorsitzenden, der sich doch so mit den Zielen und der Politik der damaligen SED identifizierte, durch die Volkspartei SPD gestützt?
Kann man denn außerhalb eines hierzu bestimmten autorisierten Rechtsverhältnisses zu hoheitsrechtlich polizeivollzugsdienstlich gleichen Handlungen ohne verfassungsmäßigen Schutz gezwungen werden?
Mit Hinsicht auf etwas Zeit und zum Mut auf eine Antwort, bis bald und alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Träger hoheitlicher Gewalt mit Befugnissen aus der Eingriffsverwaltung in befristeten privatrechtlichen Schuldverhältnissen a.D.
Joachim Kraus
Tel. 037436 83988
Ich habe absolut keine Ahnung.
Ich kann mit nur schwer einen Reim aus Ihren Ausführungen machen, aber ich habe das so verstanden:
Sie wurden von einer Staatsanwaltschaft zwangsverpflichtet, als Betriebsprüfer an Ermittlungen teilzunehmen. Diese Tätigkeit müssen Sie in Bewerbungsunterlagen angeben und das schmälert Ihre Karrierechancen, weil die Unternehmen, gegen die Sie ermittelt haben, Sie nicht einstellen wollen.
Ist das so richtig?
Ich weiß nicht, wie die Rechtslage aussieht, wenn Strafverfolgungsbehörden Sachverständige anfordern oder "saisonale Aushilfen" mit Fachkenntnissen anstellen, aber ich kann mir kaum vorstellen, dass so viele Unternehmen tatsächlich Anstoß an dieser Tätigkeit nehmen.
Vielleicht können Sie da etwas Licht ins Dunkel bringen.
Joachim Kraus - Mein Beitrag "Was jetzt kommt ist keinesfalls ohne Sinn, aber ohne persönliche Freiheit!"
Hallo Herr Voß!
Für etwas Licht ins Dunkel folgende Ausführungen. Ansonsten wäre noch sehr viel mehr notwendig, diesen eklatanten Missbrauch zu hinterfragen. Ich hoffe, das nachfolgendes etwas mehr erklärt!
Die betreffende Verfolgungsbehörde ist hier die BA/Arbeitsamt, bzw.
-agentur.
Selbst wenn nur ein Unternehmen Anstoß an dieser Tätigkeit nimmt, ist es eines zu viel. Nachweis: Siehe meinen obigen Text. Aber seien Sie sich sicher, es sind nicht nur Eines.
Es geht ja hier auch um die Sache selbst! Dazu nun einmal ein paar vorverfasste Texte zu verfassungsgemäßen Grundsätzen und Rechtsstaatlichkeit. Sollten sich für Sie damit keine Zusammenhänge erschließen, bitte ich Sie um weitere Kontakte.
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Vielleicht wären Sie fiktiv als Arbeitgeber der Erste, der einen Arbeitnehmer einstellt dem er ein Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren mit empfindlicher Strafzumessung zu verdanken hat. Selbst wenn es nicht so krass sein sollte, gehört die Aussage zur Tätigkeit von Einzel- und Gruppenermittlungen bei straffälligen Arbeitgebern nicht in ein Arbeitszeugnis das zum Zwecke laufend notwendiger Bewerbungsinitiativen zur Erlangung einer Arbeitsstelle dienen soll! Oder hielten Sie, wie der Verwaltungsleiter Kowielsky des Arbeitsamtes Plauen es für richtig, einen zukünftigen Arbeitgeber auf diesbezügliche Fragestellungen hin von vorn herein zu belügen und sein Vertrauen zu missbrauchen?
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Mit was man sich eben schwer tut, ist verstehen zu müssen, dass eine zeitlich begrenzte private Aushilfskraft verpflichtet werden kann, mit Befugnissen aus dem staatlichen Gewaltmonopol in das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Bürgern eingreifen zu dürfen!
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Meine Aufgabengebiete in der Hauptsache:
E R S C H E I N U N G S F O R M E N U N D I H R E V E R F O L G U N G
2. Illegale Arbeitnehmerüberlassung
Straftaten
Wer als Verleiher ohne die notwendige Erlaubnis der Bundesanstalt für Arbeit ausländische Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitsgenehmigung verleiht, begeht eine Straftat, die mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren bestraft werden kann.
Wer als Entleiher einen ausländischen Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitsgenehmigung zu Arbeitsbedingungen tätig werden läßt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu den Arbeitsbedingungen deutscher Leiharbeitnehmer stehen, die die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, in besonders schweren Fällen sogar mit Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren.
Auch der Entleih illegaler Ausländer in größerem Umfang ist eine Straftat. Wer gleichzeitig mehr als fünf ausländische Arbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitsgenehmigung mindestens 30 Kalendertage entleiht oder die Beschäftigung ausländischer Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Arbeitsgenehmigung beharrlich wiederholt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt der Entleiher aus grobem Eigennutz, ist die Strafe sogar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
3. Illegale Ausländerbeschäftigung
Straftaten
Ein Arbeitgeber, der einen ausländischen Arbeitnehmer ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung zu Arbeitsbedingungen beschäftigt, die in einem auffälligen Mißverhältnis zu den Arbeitsbedingungen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer stehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Im Interesse der Arbeitslosen, denen durch die illegale Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer Beschäftigungsmöglichkeiten entzogen werden, wird auch die umfangreiche illegale Beschäftigung von Ausländern als Straftat verfolgt.
Wer gleichzeitig mehr als fünf ausländische Arbeitnehmer ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung mindestens 30 Kalendertage beschäftigt oder beharrlich die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne Arbeitsgenehmigung wiederholt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Bei Handeln aus grobem Eigennutz ist die Strafe sogar Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
Im Zuge einer verstärkten Abwehr des Schlepperunwesens wurden die strafrechtlichen Möglichkeiten erweitert und verschärft, um illegale Einschleusung zu ahnden:
Mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen Ausländer zur illegalen Einreise oder zum illegalen Aufenthalt verleitet oder ihn dabei unterstützt und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen läßt oder wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt. In besonders schweren Fällen, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, handelt, ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Auch der Versuch ist strafbar.
Während ihrer längstens bis zur Dauer von drei Monaten bestehenden Pflicht, in einer Aufnahmeeinrichtung zu wohnen, dürfen Asylbewerber keine Erwerbstätigkeit ausüben. Darüber hinaus kann den Asylbewerbern die Ausübung einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit durch Auflage zu der Aufenthaltsgestattung untersagt werden. Asylbewerber, die dem zuwiderhandeln und eine Erwerbstätigkeit
ausüben, werden mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
E R M I T T L U N G S R E C H T D E R B U N D E S A N S T A L T F Ü R A R B E I T
Zur Verbesserung der Verfolgung illegaler Ausländerbeschäftigung haben die Arbeitsämter das Recht, auch ohne Anfangsverdacht Außenprüfungen in Betrieben zur Feststellung durchzuführen, ob ausländische Arbeitnehmer mit gültiger Arbeitsgenehmigung und nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden. Auch die Hauptzollämter haben diese Prüfrechte. Die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer sind verpflichtet, bei der Außenprüfung mitzuwirken und insbesondere die erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und das Betreten der Grundstücke und Geschäftsräume zu dulden. Verstöße gegen die Duldungs- und Mitwirkungspflicht können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 DM geahndet werden.
Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten haben die Arbeitsämter grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die Staatsanwaltschaft bei der Ermittlung von Straftaten.
Viele Grüsse
Joachim Kraus
>> Mit was man sich eben schwer tut, ist verstehen zu müssen, dass eine zeitlich begrenzte private Aushilfskraft verpflichtet werden kann, mit Befugnissen aus dem staatlichen Gewaltmonopol in das informationelle Selbstbestimmungsrecht von Bürgern eingreifen zu dürfen! <<
Das klingt allerdings merkwürdig.
Erinnert mich ein wenig an die GEZ-Schnüffler, wobei die sich die meisten Befugnisse eher anmaßen.
Aber inwieweit kann man da verpflichtet werden?
Und über den Arbeitgeber komme ich immer noch nicht hinweg:
Als saisonale Hilfskraft treten sie als PrüfungsLEITER in Erscheinung?
Wieviele Unternehmen prüft man in einem saisonalen Zeitraum?
Das ein aufgrund Ihrer Ermittlungen verurteiltes Unternehmen Sie nicht anstellt, ist nachvollziehbar, wenn auch nicht in Ordnung.
Aber das Gleiche gilt für einen Zeugen, der gegen einen potentiellen Arbeitgeber vor Gericht aussagt, der kann sich das Porto für die Bewerbung wohl auch sparen...
Und wegen der Ehrlichkeit im Bewerbungsgespräch: Auf Nachfrage würde ich natürlich nicht lügen, aber vorher würd ichs auch nicht an die große Glocke hängen.
Mir fehlt wie gesagt der Überblick über sowohl die Rechts- und Direktivenlage als auch über den praktischen Teil, aber vielleicht sollte sich ein Petitionsausschuß mit sowas befassen?
Die haben natürlich viel zu tun, aber das wäre doch genau ihre Zuständigkeit, oder?
zu meinem Beitrag "Was jetzt kommt ....."
Hi, Herr Voß!
GEZ-Beauftragte dürften nicht straftatbezogen und auch nicht funktionsvorbehaltlicht (s. Beamte) handeln. Meine Tätigkeiten waren Aufgaben aus der Eingriffsverwaltung, also Daueraufgaben des Staates zur Sicherung des Staates und des öffentlichen Lebens.
Eigentlich kann man zu Strafverfolgungsaufgaben (gleich der Rechte und Pflichten polizeivollzugsdienstlichen Handelns) nicht verpflichtet werden. Jedenfalls nicht in b e f r i s t e t e n Arbeitsverhältnissen. Aber würden Sie widersprechen, wenn Ihnen von einer bundesmittelbaren Behörde gesagt wird “sie müssen diese Aufträge u. Aufgaben ausführen. Im Anschluss an die Befristung bekommen sie eine Festanstellung!”
Wie gesagt: Saisonarbeitskräfte sind Aushilfsarbeitskräfte in befristeter Anstellung. Als Prüfungsleiter hätte ich so niemals in Erscheinung treten dürfen. Aber die Leitungsfunktion bei Betriebsprüfungen geschah im Wechsel mit Festangestellten, weil aus Gründen der Eigensicherung (illegale Ausländerbeschäftigung kann starke kriminelle Hindergründe aufweisen) mindestens 2 Mitarbeiter tätig werden mussten.
Zum Anstellungsproblem für einen neuen Job haben Sie vollkommen recht! Solche Prüfungen sprechen Sich natürlich herum. Noch dazu, wenn ich im grenznahen Raum zur Tschechischen Republik tätig war. Zeitweise gab es in den Betrieben/Unternehmen mehr illegale tschechische und polnische Arbeitnehmer als Deutsche! So konnten betreffende Firmen Steuern und Sozialabgaben in beträchtlichen Umfang sparen und hinterziehen!
An die große Glocke habe ich dieses Problem nie gehängt. Aber ich möchte und werde es auch nicht verschweigen und so diesen staatlichen Missbrauch zur Billigung und Egalisierung verhelfen, zumal noch alte politische DDR-Nomenklatura mit dahinter stecken.
Also mit Recht und Freiheit hat diese Sache nichts zu tun, denn diese Situation schädigt auf Dauer meine persönliche Rechte. Der Petitionsausschuss hat hier jämmerlich versagt und sich in Obrigkeitsmanier auf die Seite der Stärkeren gestellt. So verfälschte der Petitionsdausschuss des DB meine Bitte/mein Verlangen zur Normenkontrolle (Überprüfung von Rechtsnormen bez. dieser Aufgabenübertragung) in den Betreff Arbeitsvertragsrecht!
Ist dies demokratisch oder fremdbestimmt-totalitär?
Grüße
J. Kraus
Hallo,
ich möchte nochmal auf den Begriff "Freiheit" zurück kommen.
Dazu zähle ich insbesondere auch die Berufsfreiheit.
Genau die versucht ja JM Zypris seit vielen Jahren - für meine Branche (IT) - zu vernichten (Softwarepatente).
Daran erkenne ich weder etwas soziales noch demokratisches.
Gruß
Das ist rein formal nicht richtig:
1.) Berufsfreiheit heißt nicht mehr als die Möglichkeit, einen Beruf zu ergreifen (bzw. sich darin ausbilden zu lassen; jedem die Möglichkeit geben, die Qualifikationen zu erlangen).
Die Regulierung der Arbeitswelt/Arbeitsmethoden in einem Beruf haben mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit nichts zu tun.
2.) Meiner Beobachtung nach war Brigitte Zypries doch eher moderat (auf den Themenkomplex Softwarepatente, Urheberrechtsnovelle, aber auch innere Sicherheit bezogen), allerdings ist sie irgendwann überall mindestens teilweise eingeknickt, was m.E. nicht zuletzt an mangelndem Interesse bzw. (geäußerter) Unterstützung der Partei lag.
Das nur zur Verdeutlichung, die Kritikpunkte sind natürlich richtig.




