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Umwelt

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von Sebastian Schley mag.jur.

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Hier können alle umweltpolitisch Engagierten und Interessierten sich austauschen. Insbesondere sind Beiträge zur kommunalen Umweltpolitik willkommen.

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von Sebastian Schley mag.jur. | 09.01.2008 | 15:59 Uhr

Kein „skål“ in Schleswig-Holstein – Europa paradox

Das Projekt der europäischen Einigung schreitet immer weiter voran. Die Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten der EU werden sukzessive abgebaut, und Handel in der EU kann ungehindert betrieben werden. In der ganzen EU? Nicht ganz. In einem kleinen deutschen Bundesland an der südlichen Grenze Dänemarks werden dänische Getränke in Dosen in so genannten Grenzshops nur an skandinavische und finnische Verbraucherinnen und Verbraucher verkauft, sofern diese die Getränke unmittelbar nach Skandinavien oder Finnland ausführen. Für den Konsum in Deutschland sind diese in Deutschland erwerbbaren Produkte nicht bestimmt. Damit wird das so genannte Dosenpfand umgangen. Dies ist sowohl aus umwelt- als auch aus europapolitischer Sicht fragwürdig. Die EG, der Bundes- oder der Landesgesetzgeber ist aufgefordert, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Weitere Informationen zu diesem Thema sind unter dem unten stehenden Link zu finden. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass der entsprechende Tagesordnungspunkt Nr. 105 d vom Bundesrat in seiner 803. Sitzung vom 24.09.2004 von der Tagesordnung abgesetzt worden ist (S. X und 411 des Plenarprotokolles, das unter http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_44018/SharedDocs/Downloads/DE/Plenarprotokolle/2004/Plenarprotokoll-803,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Plenarprotokoll-803.pdf zu finden ist).

Aus der Sicht der Rechtsprechung ist dieser Grenzhandel rechtlich nicht zu beanstanden. So hat der 4. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichtes mit Beschluss am 23.07.2003 entschieden, dass die deutsche Verpackungsverordnung wegen der sofortigen Ausfuhr auf den Grenzhandel nicht anzuwenden ist (Az. 4 MB 58/03). Diese Entscheidung wird mit Beschluss des 4. Senates des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungerichtes am 17.10.2003 bestätigt (Az. 4 OG 8/03).

Es ist im Allgemeinen anzumerken, dass die deutsche Verpackungsverordnung die EG-Verpackungsrichtlinie und damit europäisches Recht umsetzt. Daher ist zu erwägen, den Grenzhandel im europäischen Zusammenhang zu verstehen, zumal dabei ein grenzüberschreitender Sachverhalt gegeben ist. Außerdem knüpft sowohl die Verpackungsverordnung als auch die -richtlinie an den Begriff des Verbrauchers an. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, wieso ein/-e deutsche/-r Verbraucher/-in (nur dann wäre die deutsche Verpackungsverordnung anwendbar und das Dosenpfand müsste erhoben werden) sich von einer/einem nichtdeutschen Verbraucher/-in unterscheidet. Insbesondere vor diesem europarechtlichen Hintergrund ist diese Differenzierung fraglich.

Mehr zum Thema: www.umwelt-online.de/PDFBR/2004/0707_2D1_2D04.pdf

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