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Das Ende vom Ende?

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von Daniel Kolle

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Seit Anfang des Jahres herrscht in den meisten Bundesländern Deutschlands ein Rauchverbot in Gaststätten, öffentlichen Gebäuden, etc.
Was ist dieses Gesetz nun wirklich? Fluch für die Wirte oder Heilsbringer im Gesundheits- und Arbeitsschutz?

Foto: Daniel Kolle
von Daniel Kolle | 30.01.2008 | 10:54 Uhr

1 BvR 2822/07 - Ein Zeichen oder erster Hinweis?

In einem Eilantrag versuchte ein starker Raucher gegen das am 1. Oktober 2007 in Kraft getretene Hessische Nichtraucherschutzgesetz vorzugehen. Unter anderem trug er zur Begründung der Verfassungswidrigkeit vor, dass es ihn und die betroffenen Gastwirte über Gebühr einschränke.

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Begründet wurde das urteil damit, dass die Folgenabwägung ergeben habe, dass von schweren Nachteilen, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung rechtfertigen könnten, nicht auszugehen ist, da der Beschwerdeführer in der Zwischenzeit bis zur abschließenden Entscheidung nicht allgemein am Rauchen und auch nicht am Besuch von Gaststätten gehindert wird. Vielmehr ist ihm lediglich eine einzelne Verhaltensweise - das Rauchen- während des Gaststättenbesuchs untersagt.

Bezüglich der Auswirkungen auf die betroffenen Gastwirte konnte/wollte der Senat keine Ausführungen machen.

Bleibt also weiterhin alles offen oder haben wir einen ersten Hinweis, in welche Richtung des Bundesverfassungsgericht in den laufenden Verfahren urteilen wird?

Mehr zum Thema: www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-010.html

Kommentare (2)

Gravatar von Peter Weigelt
von Peter Weigelt | 30.01.2008 | 17:29 Uhr

Es ist wirklich erstaunlich, wie ruhig die Raucher das Ertragen was seit einiger Zeit passiert.

Das Verfassungsgericht hat sich noch nicht festgelegt. Es sollte ihnen relativ schwer fallen, einem Wirt zu untersagen, dass er eine Rauchergaststätte aufmacht, ohne das Rauchen generell zu verbieten.

In Amerika gibt es jedoch schon eine Gemeinde die Mietern das Rauchen in der Wohnung verbietet.

Vielleicht gibt es demnächst noch ein Gesetz, dass den Fett- und Zuckerverbrauch vorschreibt - unglaublich mit welcher Ignoranz hier eine Minderheit von der Mehrheit schickaniert wird. Wenn alle Raucher wie ich beschließen würden kein Lokal mehr aufzusuchen, dann wäre das Gesetz in 4 Wochen vom Tisch.

Beim Verbot von Alkohol in Gaststätten wären längst Barrikaden errichtet worden.

Foto: Enrico Weigelt
von Enrico Weigelt | 07.04.2008 | 17:34 Uhr

Hallo Namensvetter :)

Ich sehe das genauso. Ein generelles Rauchverbot halte ich für verfassungswidrig.

Im Übrigen verstehe ich die ganze Hysterie der militanten Raucherfeinde nicht. Wer keinen Rauch in der Kneipe will, der soll einfach in eine Nichtraucherkneipe gehen. Punkt aus.

Gruß