Ein neuer Stern am Himmel
Die Titelseiten der Zeitungen waren heute voll von nur einem Thema, welches auch mich in meinem Beruf als Datenhausmeister (neudt. Systemadministrator) stark berührt. Für eine Wertung aus praktischer Sicht ist es noch zu früh. Die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht ein so bedeutendes Urteil gefasst hat, sollte gerade hier zu mindestens gewürdigt werden.
Unter dem Titel "Ein neues Grundrecht" schreibt Reinhard Müller in der Frankfurter Allgemeine Zeitung: Eine Geburt ist wie ein Wunder. Also ist auch die Geburt eines neuen Grundrechts wundervoll - jedenfalls in den Augen vieler Gratulanten. Müller stellt fest: Das Urteil hat nicht nur Bedeutung für Praxis und Wissenschaft. Es ist auch dazu geeignet, einen Streit in der großen Koalition über die Befugnisse des Bundeskriminalamtes auf diesem Feld beizulegen.
Im Feuilleton der gleichen Zeitung schreibt Miloš Vec unter der Überschrift "Ein neues Grundrecht auf der Höhe der Zeit" - Das Verfassungsgericht hat das Internet begriffen weiter zur Bedeutung des Urteils. Er lobt das Bundesverfassungsgericht als klug und mutig für eingeschlagenen neuen Weg. Es formulierte in bedenkenswerter Offenheit die systembedingten Grenzen des "Rechts auf informationelle Selbstbestimmung", jener bis dato eingesetzten Allzweckwaffe für alle Fragen rund um den Datenschutz und Persönlichkeitsgefährdungen. Der "grundrechtliche Schutz der Vertraulichkeits- und Integritätserwartung" füllt von nun an und für unabsehbare Zeit als neue dogmatische Figur jene Lücken, die die informationelle Selbstbestimmung ließ.
In der Süddeutschen Zeitung schreibt Helmut Kerscher zum historischen Urteil des Bundesverfassungsgerichts unter der Überschrift "Karlsruhe schafft Computer-Grundrecht": Das Bundesverfassungsgericht hat in einem historischen Urteil hohe Hürden für Online-Durchsuchungen aufgestellt. Der heimliche Zugriff des Staates auf Privatcomputer und Handys verletze das neue Grundrecht "auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" und sei nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt.
"Das Computer-Grundrecht" ist dann auch die Überschrift, mit der Heribert Prantl in seinem Kommentar das Ereignis würdigt. Er beginnt: Die Geburt eines neuen Sterns ist ein astrophysikalisches Schauspiel. Die Geburt eines neuen Grundrechts ist eine juristische und gesellschaftspolitische Sensation. Diese Sensation hat sich soeben in Karlsruhe ereignet.
Sehenswert ist auch die SZ-Online-Bildstrecke Schliemanns Erben und nicht vergessen darf ich den Nachrichtendienst No1 aller Datenhausmeister, heise-news: Neues "Computer-Grundrecht" schützt auch Laptops und Daten im Arbeitsspeicher.
Kommentare (2)
Auch wenn die Internet-Gemeinschaft hier das Thema (vermutlich wegen anderer wichtiger Sachen) nicht groß diskutiert hat, so haben doch die Mitarbeiter in der Zentrale am 28.02.08 das Flugblatt der Woche "Neues Grundrecht schützt digitale Daten." erstellt. Danke.
Zu finden unter SPD INTERN.
Unter der Überschrift "Aktivist sieht nach Urteil zu Online-Durchsuchungen Anlass zu Optimismus" ist heute auf heise-online ein erstes Statement der holländischen Hackerlegende Rob Gonggrijp zu lesen. Darin heißt es unter anderem:
In seinem Blog feierte Gongrijp das Karlsruher Urteil mit den Worten "Heute sind wir alle Deutsche". Er rief die engagierte Internet-Welt auf, die deutschen Organisationen mit Spenden zu beglücken, die Widerstand gegen den Abbau von Grundrechten im Informationszeitalter leisten.
Quelle:
http://www.heise.de/newsticker … ung/104439





