Die Lüge um die- vom BVG abgewiesene- Online-Durchsuchung

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Hier möchte ich gerne die Wahrheit über die Online-Durchsuchung erfahren:
Warum wurde sie vom BVG Karlsruhe als nicht zulässig abgewiesen wenn der Bund doch
die Vorratsdatenspeicherung durchwinkt?
Was erwartet uns denn nun?
Erst der erlösende Bericht aus Karlsruhe, das Dr. Schäuble nicht mit seinem Willen (Online-Durchsuchung) durchkommt und nun doch?
Verlogener geht es wohl nicht mehr, was meint ihr dazu?
Kommentare (11)
Ich glaube Du hast den Inhalt der gespeicherten Daten der Vorratsdatenspeicherung falsch verstanden.
Gespeichert werden nicht alle Daten die Du mit dem Internet austauscht, lediglich:
Anbieter von Telefondiensten einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten speichern
die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses
den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst
im Fall mobiler Telefondienste ferner:
die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss
die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes
die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen
im Fall im voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle
im Fall von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses
Das gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht zu speichern.
Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) speichern
bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht,
bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage,
bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden,
die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.
Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern
die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse
eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt
den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone
Wer Telekommunikationsdienste erbringt und hierbei die nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichernden Angaben verändert, ist zur Speicherung der ursprünglichen und der neuen Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone verpflichtet.
Anbieter von Mobilfunknetzen für die Öffentlichkeit speichern zu den Bezeichnungen der Funkzellen Daten, aus denen sich die geografische Lage der jeweiligen Funkzelle sowie die Hauptstrahlrichtung der Funkantenne ergibt.
Genutzt und übermittelt werden dürfen auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten nur
zur Verfolgung von Straftaten,
zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit
zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an die zuständigen Stellen
zur Erteilung von Auskünften über die Identität von Telekommunikationsnutzern nach § 113 TKG.
Die Anbieter der von der Identifizierungspflicht betroffenen Dienste haben vor der Freischaltung des Nutzers eine Reihe von Daten in eine Datenbank einzuspeichern:
vergebene Rufnummer bzw. E-Mailadresse
Name und Anschrift des Inhabers
Datum des Vertragsbeginns
Geburtsdatum des Inhabers
bei Festnetzanschlüssen die Anschrift des Anschlusses
Wie Du siehst, es geht hier nicht um Speicherung aller Daten die Du mit dem Internet tauscht, wie es bei der OL- Durchsuchung(die allerdings illegal ist) abgefragt werden, sondern nur um gewisse Rahmendaten....
Hoffe, ich konnte Dir helfen.
Grüße,
Benjamin Wehmeyer
Lieber Genosse Wehmeyer ...
der in Deinem Kommentar geäußerte Begriff "lediglich" stellt ja wohl die gröbste Verniedlichung und Blauäugigkeit dar, der man sich in Sachen Vorratsdatenspeicherung und Online-Überwachung/-durchsuchung nur aussetzen kann.
Alleine mit den Daten, die über ein Mobilfunkgespräch gespeichert werden, als auch mit den Logdaten Deines Handys können vollständige Bewegungsprofile (in Städten auf 50m genau) dargestellt werden.
Und was am schwersten wiegt, ist die Tatsache, dass niemand erfährt, welche Behörde wann und in welchem Umfang die Daten abgefragt hat, da keine Informationspflicht darüber besteht.
Gleiches gilt für die geplante Online-Durchsuchung/-überwachung, da diese heimlich geschieht. Somit hat der Betroffene kein Rechtmittel, da selbst, wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass die Abfrage unrechtmäßig war, die Daten abgefragt und verwendet wurden.
Rechtsstaat = Null
Wer hier einfach so ein "lediglich" sagt, ist sich der Ausmaße dieser Überwachungsmittel nicht bewusst.
Lieber Christian,
das BVG hat diese Woche festgestellt, dass die Verwendung der genannten Daten AUSSCHLIESSLICH zur Abwehr SCHWERSTER Straftaten eingesehen werden dürfen. Des Weiteren hat es auch bestimmt, von welchen Behörden die Daten eingesehen dürfen werden. Es gelten die gleichen Hürden wie für den "großen Lauschangriff":
Ein mit mind. 3 Richter besetzer Spruchkörper hat über die Legitimation zu entscheiden.
Bei Gefahr im Verzuge kann die Entscheidung von einem Richter allein getroffen werden. Jedoch ist die Entscheidung des o.g. Spruchkörpers unverzüglich nachzuholen.
Dem Spruchkörper hat regelmäßig Bericht erstattet zu werden. Er befindet dann weiter über die Akteneinsicht.
Bei Bestätigung eines falschen Verdachtsmoments müssen die erhaltenen Erkenntnisse zur Person augenblicklich vernichtet werden.
Ich glaube Du verstehst mich etwas falsch. Ich bin auch ein absoluter Gegner der VDS. Ich gehöre zu den 30.000 Bürgern, die Verfassungsbeschwerde eingereicht haben...eigentlich sollte das jeder machen, da die VDS meiner Meinung nach einen schwerern Eingriff in unsere Freiheitsrechte darstellt (u.a. Sammeln von Informationen ohne Verdachtsmoment).
Karlsruhe hat Gott sei Dank in einer einstweiligen Verfügung schon mal klar gestellt, dass die Daten nicht einfach von irgendwelchen Behörden eingesehen werden können, die wissen wollen, wohin wir uns bewegen oder was wir essen wollen usw. Die Daten erhalten nur Geheimdienste, die bereits Hinweise darauf haben, das die anvisierte Zielperson ein Terrorist, Hochverräter, Kinderpornographiehändler u.ä. ist.
Naja, hoffen wir auf die Hauptverhandlung im Sommer, in der hoffentlich die gesammte VDS als verfassungswidrig eingestuft wird!
Viele Grüße,
Benjamin Wehmeyer
PS: Ich glaube, es ist eine "alte Gepflogenheit" in der SPD, dass man sich unter Genossen duzt. Ich habe von dieser "Gepflogenheit" mal ganz frei Gebrauch gemacht, und hoffe dass Du einverstanden bist und das in Zukunft auch tust....
Gruß
BW
@elektronische Dienste
Wer elektronische Dienste nutzt, hinterläßt grundsätzlich eine Spur. Selbst bei dem Hebdrehwählersystem war eine geschulte Person in der Lage die Gespräche zu verfolgen.
Der einzige Grund auf Speicherung der Daten und Prüfung der Leitung zu verzichten ist der Kostensektor. Die Daten könnten sofort nach Beendigung gelöscht werden mit einfachen Mitteln.
Die Schlitzohren, die gerner umsonst telefonieren, chatten, emailen, und sonst das Internet umsonst nutzen, sind die eigentlich Schuldigen. Denn sie zwangen die Anbieter dazu, immer mehr Daten zu speichern, und somit erst dem Innenministerium die Möglichkeit zugeben, die Dateneinsicht zu fordern. Somit hilft der eine Terrorist dem anderen.
Deswegen sind Strafen für Schnüffeln und illegale Weitergabe von nöten.
msg
Reinhold
Übrigens gibt es zu dem Thema eine sehr gute Homepage:
www.vorratsdatenspeicherung.de
bitte informiert Euch über die VDS und reicht auch Verfassungsklage ein. Nur wenn viele mitmachen, kann die Sache auch gekippt werden!!
Übrigens, was hat unser werter Herr innenpolitischer Sprecher Herr Dieter Wiefelspütz zu der Debatte erklärt:
„Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.“
Er folgt dem Argument der Strafverfolgung scheinbar nicht. Somit wäre eine VDS nicht nur grundrechtlicher, sondern auch juristischer Unsinn. Daten Sammeln über Bürger nur um der Daten und Kontrollsucht wegen?? Nein Danke!!
@ Benjamin:
Genau so (Daten Sammeln über Bürger nur um der Daten und der Kontrollsucht wegen?? Nein Danke!!!) denke ich auch
Der einzigste der sich wieder freut heißt: Wolfgang Schäuble.
Ach ich könnte die Berliner SPD sonst wo hintreten für das was sie dem Volk antut, nur um der CDU wieder gerecht zu werden!
... für die Vorratsdatenspeicherung um der CDU gerecht zu werden? Schön wärs, aber die Berliner Genossen sind aus Überzeugung dafür - s.o. Wiefelspütz.
Offenbar muss die Orientierung an Verfassung und Bürgerrechten von uns hier unten eingefordert werden.
Ja, öffentliche Proteste hätte es geben müssen:
Keine Macht den neuen digitalen STASI
Alle Parteien verfangen sich in Widersprüche und wer sind die Leidtragenden: Wir.
Hallo in die Runde,
mich würde an der Stelle mal sehr interessieren, wieviele SPD-Mitglieder eigentlich *für* diese Stasi-Gesetze sind.
Gibt es dazu representative Umfragen ?
Gruß
Keine Ahnung!
Ich weiß nur, das einerseits
die Teil-Überwachung aus Sicherheitsgründen "durch gewunken" worden ist aber andererseits verstößt gerade die wieder gegen das Datenschutz- Gesetz.




