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        <title>Was erwartet uns denn nun?</title>
        <description>Erst der erlösende  Bericht aus Karlsruhe, das Dr. Schäuble nicht mit seinem Willen (Online-Durchsuchung) durchkommt und nun doch?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Verlogener geht es  wohl nicht mehr, was meint ihr dazu?</description>
        <link>http://www.meinespd.net/weblogs/beitrag/986</link>
        <lastBuildDate>Sun, 23 Nov 2008 13:39:30 +0100</lastBuildDate>
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            <title>Foto: Christiane Hagen</title>
            <link>http://www.meinespd.net/weblogs/beitrag/986</link>
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        <item>
            <title>Kommentar #11</title>
            <link>http://www.meinespd.net/weblogs/beitrag/986#kommentar4329</link>
            <description>Keine Ahnung!
Ich weiß nur, das einerseits 
die Teil-Überwachung aus Sicherheitsgründen &quot;durch gewunken&quot; worden ist aber andererseits verstößt gerade die wieder gegen das Datenschutz- Gesetz.</description>
            <author>Christiane Hagen</author>
            <pubDate>Tue, 08 Apr 2008 02:58:04 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Kommentar #10</title>
            <link>http://www.meinespd.net/weblogs/beitrag/986#kommentar4211</link>
            <description>Hallo in die Runde,

mich würde an der Stelle mal sehr interessieren, wieviele SPD-Mitglieder eigentlich *für* diese Stasi-Gesetze sind.
Gibt es dazu representative Umfragen ?

Gruß</description>
            <author>Enrico Weigelt</author>
            <pubDate>Sun, 06 Apr 2008 00:53:51 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Kommentar #9</title>
            <link>http://www.meinespd.net/weblogs/beitrag/986#kommentar3370</link>
            <description>Ja, öffentliche Proteste hätte es geben müssen:
Keine Macht den neuen digitalen STASI

Alle Parteien verfangen sich in Widersprüche und wer sind die Leidtragenden: Wir.</description>
            <author>Christiane Hagen</author>
            <pubDate>Mon, 24 Mar 2008 05:14:59 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Kommentar #8</title>
            <link>http://www.meinespd.net/weblogs/beitrag/986#kommentar3369</link>
            <description>... für die Vorratsdatenspeicherung um der CDU gerecht zu werden?  Schön wärs, aber die Berliner Genossen sind aus Überzeugung dafür - s.o. Wiefelspütz.
Offenbar muss die Orientierung an Verfassung und Bürgerrechten  von uns hier unten eingefordert werden.</description>
            <author>Manfred Michael Schwirske</author>
            <pubDate>Mon, 24 Mar 2008 00:32:13 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Kommentar #7</title>
            <link>http://www.meinespd.net/weblogs/beitrag/986#kommentar3253</link>
            <description>@ Benjamin:
Genau so (Daten Sammeln über Bürger nur um der Daten und der Kontrollsucht wegen?? Nein Danke!!!) denke ich auch

Der einzigste der sich wieder freut heißt: Wolfgang Schäuble.

Ach ich könnte die Berliner SPD sonst wo hintreten für das was sie dem Volk antut, nur um der CDU wieder gerecht zu werden!</description>
            <author>Christiane Hagen</author>
            <pubDate>Thu, 20 Mar 2008 19:05:17 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Kommentar #6</title>
            <link>http://www.meinespd.net/weblogs/beitrag/986#kommentar3250</link>
            <description>Übrigens, was hat unser werter Herr innenpolitischer Sprecher Herr Dieter Wiefelspütz zu der Debatte erklärt:

„Vorratsdatenspeicherung hat mit Terrorismusbekämpfung relativ wenig zu tun. Ich wäre für die Vorratsdatenspeicherung auch dann, wenn es überhaupt keinen Terrorismus gäbe.“

Er folgt dem Argument der Strafverfolgung scheinbar nicht. Somit wäre eine VDS nicht nur grundrechtlicher, sondern auch juristischer Unsinn. Daten Sammeln über Bürger nur um der Daten und Kontrollsucht wegen?? Nein Danke!!</description>
            <author>Benjamin Wehmeyer</author>
            <pubDate>Thu, 20 Mar 2008 17:46:59 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Kommentar #5</title>
            <link>http://www.meinespd.net/weblogs/beitrag/986#kommentar3249</link>
            <description>Übrigens gibt es zu dem Thema eine sehr gute Homepage:

www.vorratsdatenspeicherung.de

bitte informiert Euch über die VDS und reicht auch Verfassungsklage ein. Nur wenn viele mitmachen, kann die Sache auch gekippt werden!!</description>
            <author>Benjamin Wehmeyer</author>
            <pubDate>Thu, 20 Mar 2008 17:44:56 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Kommentar #4</title>
            <link>http://www.meinespd.net/weblogs/beitrag/986#kommentar3248</link>
            <description>@elektronische Dienste
Wer elektronische Dienste nutzt, hinterläßt grundsätzlich eine Spur. Selbst bei dem Hebdrehwählersystem war eine geschulte Person in der Lage die Gespräche zu verfolgen.
Der einzige Grund auf Speicherung der Daten und Prüfung der Leitung zu verzichten ist der Kostensektor. Die Daten könnten sofort nach Beendigung gelöscht werden mit einfachen Mitteln. 
Die Schlitzohren, die gerner umsonst telefonieren, chatten, emailen, und sonst das Internet umsonst nutzen, sind die eigentlich Schuldigen. Denn sie zwangen die Anbieter dazu, immer mehr Daten zu speichern, und somit erst dem Innenministerium die Möglichkeit zugeben, die Dateneinsicht zu fordern. Somit hilft der eine Terrorist dem anderen.
Deswegen sind Strafen für Schnüffeln und illegale Weitergabe von nöten.
msg
Reinhold</description>
            <author>Reinhold Nawratil</author>
            <pubDate>Thu, 20 Mar 2008 17:42:37 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Kommentar #3</title>
            <link>http://www.meinespd.net/weblogs/beitrag/986#kommentar3247</link>
            <description>Lieber Christian,

das BVG hat diese Woche festgestellt, dass die Verwendung der genannten Daten AUSSCHLIESSLICH zur Abwehr SCHWERSTER Straftaten eingesehen werden dürfen. Des Weiteren hat es auch bestimmt, von welchen Behörden die Daten eingesehen dürfen werden. Es gelten die gleichen Hürden wie für den &quot;großen Lauschangriff&quot;:
Ein mit mind. 3 Richter besetzer Spruchkörper hat über die Legitimation zu entscheiden.
Bei Gefahr im Verzuge kann die Entscheidung von einem Richter allein getroffen werden. Jedoch ist die Entscheidung des o.g. Spruchkörpers unverzüglich nachzuholen.
Dem Spruchkörper hat regelmäßig Bericht erstattet zu werden. Er befindet dann weiter über die Akteneinsicht.
Bei Bestätigung eines falschen Verdachtsmoments müssen die erhaltenen Erkenntnisse zur Person augenblicklich vernichtet werden.


Ich glaube Du verstehst mich etwas falsch. Ich bin auch ein absoluter Gegner der VDS. Ich gehöre zu den 30.000 Bürgern, die Verfassungsbeschwerde eingereicht haben...eigentlich sollte das jeder machen, da die VDS meiner Meinung nach einen schwerern Eingriff in unsere Freiheitsrechte darstellt (u.a. Sammeln von Informationen ohne Verdachtsmoment).

Karlsruhe hat Gott sei Dank in einer einstweiligen Verfügung schon mal klar gestellt, dass die Daten nicht einfach von irgendwelchen Behörden eingesehen werden können, die wissen wollen, wohin wir uns bewegen oder was wir essen wollen usw. Die Daten erhalten nur Geheimdienste, die  bereits Hinweise darauf haben, das die anvisierte Zielperson ein Terrorist, Hochverräter, Kinderpornographiehändler u.ä. ist.


Naja, hoffen wir auf die Hauptverhandlung im Sommer, in der hoffentlich die gesammte VDS als verfassungswidrig eingestuft wird!

Viele Grüße,

Benjamin Wehmeyer


PS: Ich glaube, es ist eine &quot;alte Gepflogenheit&quot; in der SPD, dass man sich unter Genossen duzt. Ich habe von dieser &quot;Gepflogenheit&quot; mal ganz frei Gebrauch gemacht, und hoffe dass Du einverstanden bist und das in Zukunft auch tust....


Gruß
BW</description>
            <author>Benjamin Wehmeyer</author>
            <pubDate>Thu, 20 Mar 2008 17:40:14 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Kommentar #2</title>
            <link>http://www.meinespd.net/weblogs/beitrag/986#kommentar3246</link>
            <description>Lieber Genosse Wehmeyer ...
der in Deinem Kommentar geäußerte Begriff &quot;lediglich&quot; stellt ja wohl die gröbste Verniedlichung und Blauäugigkeit dar, der man sich in Sachen Vorratsdatenspeicherung und Online-Überwachung/-durchsuchung nur aussetzen kann.

Alleine mit den Daten, die über ein Mobilfunkgespräch gespeichert werden, als auch mit den Logdaten Deines Handys können vollständige Bewegungsprofile (in Städten auf 50m genau) dargestellt werden.
Und was am schwersten wiegt, ist die Tatsache, dass niemand erfährt, welche Behörde wann und in welchem Umfang die Daten abgefragt hat, da keine Informationspflicht darüber besteht. 
Gleiches gilt für die geplante Online-Durchsuchung/-überwachung, da diese heimlich geschieht. Somit hat der Betroffene kein Rechtmittel, da selbst, wenn im Nachhinein festgestellt wird, dass die Abfrage unrechtmäßig war, die Daten abgefragt und verwendet wurden.
Rechtsstaat = Null

Wer hier einfach so ein &quot;lediglich&quot; sagt, ist sich der Ausmaße dieser Überwachungsmittel nicht bewusst.</description>
            <author>Christian Praeger</author>
            <pubDate>Thu, 20 Mar 2008 17:25:24 +0100</pubDate>
        </item>
        <item>
            <title>Kommentar #1</title>
            <link>http://www.meinespd.net/weblogs/beitrag/986#kommentar3240</link>
            <description>Ich glaube Du hast den Inhalt der gespeicherten Daten der Vorratsdatenspeicherung falsch verstanden.

Gespeichert werden nicht alle Daten die Du mit dem Internet austauscht, lediglich:



Anbieter von Telefondiensten einschließlich Mobilfunk- und Internet-Telefondiensten speichern 
die Rufnummer oder andere Kennung des anrufenden und des angerufenen Anschlusses sowie im Falle von Um- oder Weiterschaltungen jedes weiteren beteiligten Anschlusses 
den Beginn und das Ende der Verbindung nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone 
in Fällen, in denen im Rahmen des Telefondienstes unterschiedliche Dienste genutzt werden können, Angaben zu dem genutzten Dienst 
im Fall mobiler Telefondienste ferner: 
die internationale Kennung für mobile Teilnehmer für den anrufenden und den angerufenen Anschluss 
die internationale Kennung des anrufenden und des angerufenen Endgerätes 
die Bezeichnung der durch den anrufenden und den angerufenen Anschluss bei Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen 
im Fall im voraus bezahlter anonymer Dienste auch die erste Aktivierung des Dienstes nach Datum, Uhrzeit und Bezeichnung der Funkzelle 
im Fall von Internet-Telefondiensten auch die Internetprotokoll-Adresse des anrufenden und des angerufenen Anschlusses 
Das gilt entsprechend bei der Übermittlung einer Kurz-, Multimedia- oder ähnlichen Nachricht; hierbei sind die Zeitpunkte der Versendung und des Empfangs der Nachricht zu speichern. 
Anbieter von Diensten der elektronischen Post (E-Mail) speichern 
bei Versendung einer Nachricht die Kennung des elektronischen Postfachs und die Internetprotokoll-Adresse des Absenders sowie die Kennung des elektronischen Postfachs jedes Empfängers der Nachricht, 
bei Eingang einer Nachricht in einem elektronischen Postfach die Kennung des elektronischen Postfachs des Absenders und des Empfängers der Nachricht sowie die Internetprotokoll-Adresse der absendenden Telekommunikationsanlage, 
bei Zugriff auf das elektronische Postfach dessen Kennung und die Internetprotokoll-Adresse des Abrufenden, 
die Zeitpunkte der in den Nummern 1 bis 3 genannten Nutzungen des Dienstes nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone. 
Anbieter von Internetzugangsdiensten speichern 
die dem Teilnehmer für eine Internetnutzung zugewiesene Internetprotokoll-Adresse 
eine eindeutige Kennung des Anschlusses, über den die Internetnutzung erfolgt 
den Beginn und das Ende der Internetnutzung unter der zugewiesenen Internetprotokoll-Adresse nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone 
Wer Telekommunikationsdienste erbringt und hierbei die nach Maßgabe dieser Vorschrift zu speichernden Angaben verändert, ist zur Speicherung der ursprünglichen und der neuen Angabe sowie des Zeitpunktes der Umschreibung dieser Angaben nach Datum und Uhrzeit unter Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone verpflichtet. 
Anbieter von Mobilfunknetzen für die Öffentlichkeit speichern zu den Bezeichnungen der Funkzellen Daten, aus denen sich die geografische Lage der jeweiligen Funkzelle sowie die Hauptstrahlrichtung der Funkantenne ergibt. 


Genutzt und übermittelt werden dürfen auf Vorrat gespeicherte Verbindungsdaten nur

zur Verfolgung von Straftaten, 
zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit 
zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an die zuständigen Stellen 
zur Erteilung von Auskünften über die Identität von Telekommunikationsnutzern nach § 113 TKG. 





Die Anbieter der von der Identifizierungspflicht betroffenen Dienste haben vor der Freischaltung des Nutzers eine Reihe von Daten in eine Datenbank einzuspeichern:

vergebene Rufnummer bzw. E-Mailadresse 
Name und Anschrift des Inhabers 
Datum des Vertragsbeginns 
Geburtsdatum des Inhabers 
bei Festnetzanschlüssen die Anschrift des Anschlusses 



Wie Du siehst, es geht hier nicht um Speicherung aller Daten die Du mit dem Internet tauscht, wie es bei der OL- Durchsuchung(die allerdings illegal ist) abgefragt werden, sondern nur um gewisse Rahmendaten....

Hoffe, ich konnte Dir helfen.

Grüße,

Benjamin Wehmeyer</description>
            <author>Benjamin Wehmeyer</author>
            <pubDate>Thu, 20 Mar 2008 12:31:44 +0100</pubDate>
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